Gründung Personengesellschaften warum?
Aufgrund der Handels- und Gewerbefreiheit erlaubt die Schweiz allen Personen, Unternehmen zu gründen oder sich daran zu beteiligen.
Begriff: Schweizer Personengesellschaft
Das Wort Personengesellschaft definiert den gesellschaftsrechtlichen Zusammenschluss von mindestens zwei Gesellschaftern (Personen). Die gründen unter gemeinsamen Firmenbezeichnung Unternehmen. Die Schweiz Personengesellschaft teilt sich in drei Formen auf: die einfache Gesellschaft, die Kommanditgesellschaft und die Kollektivgesellschaft. Häufige Nutzer sind kaufmännisch geführte Unternehmen im Handels-, Fabrikations- und Dienstleistungssektor.
Checkliste der einzelnen Rechtsformen
Wer ein Unternehmen in der Schweiz gründet, sollte vorerst prüfen, welche Rechtsform in Frage kommt.
Das größte Privileg der einfachen Gesellschaft sind die unbürokratischen Gründungsvoraussetzungen. Weder gemeinsamer Firmenname und Mindestkapital sind erforderlich, noch müssen gesellschaftlichen Bestimmungen eingehalten werden. Minuspunkt ist die unternehmerische Haftung. Die Inhaber haften hier persönlich, solidarisch und unbeschränkt mit ihrem Vermögen. Im Falle von Insolvenz haften die Firmeninhaber und haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung.
Bei der Kollektivgesellschaft wird das Unternehmen unter gemeinsamer Firmenbezeichnung geführt. Dazu wird ein individueller Gesellschaftsvertrag abgeschlossen. Der regelt und erklärt Modalitäten, wie zum Beispiel Tätigkeiten, Gesellschaftsvermögen und Gewinnausschüttung. Ein Mindestkapital wird nicht vorausgesetzt. Die Kollektivgesellschaft haftet bei Nichtgelingen unbeschränkt und solidarisch. Den Gesellschaftern steht keine Arbeitslosenunterstützung zu.
Die Kommanditgesellschaft unterscheidet sich durch einen maßgebenden Unterschied. Die Gesellschafter, auch Kommanditäre genannt, haften nur mit der im Vertrag festgelegten Vermögenseinlage. Diese Kommanditsumme der Kommanditäre wird im Handelsregister veröffentlicht. Die Kommanditgesellschaft ist zur doppelten Buchhaltung inklusive Inventarführung verpflichtet.
Gründung Personengesellschaft in der Schweiz
Gerade der Standort Schweiz bietet für die Gründung von Unternehmen enorm wichtige Vorteile. Zum einem gibt es weniger Formvorschriften, aber auch die Gründungsverfahren sind simpel und kostengünstig. Alle erforderlichen Unterlagen zur Gründung von Personengesellschaften können online unter: "KMU-Portal des Staatssekretariats für Wirtschaft" beantragt werden. Je nach Fall liegt der Zeitaufwand des Genehmigungsverfahrens bei ein bis vier Wochen. Außerdem fallen kostenpflichtige Mitgliedschaften in Berufsverbänden oder Kammern komplett weg. Ein weiterer wichtiger Pluspunkt eine Personengesellschaft in der Schweiz zu gründen ist die geringe Unternehmensbesteuerung. Personengesellschaft Schweiz gründen, bedeutet mehr Freiheit und mehr Gewinn.