Warum Kapitalgesellschaft gründen?
Sie planen die Gründung eines Unternehmens in der Schweiz? Haben Sie sich schon über die Rechtsform Gedanken gemacht? Ist die Gründung einer Kapitalgesellschaft in der Schweiz für ihr Vorhaben eine gute Wahl?
In der Schweiz herrschen zwei Arten von Kapitalgesellschaften vor. Die eine Form ist die Aktiengesellschaft (AG) und die zweite Form die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).
Beide Formen haben Vorteile gegenüber einer normalen Personengesellschaft. Hauptvorteil beider Gesellschaften ist die Fokussierung auf das Kapital und nicht die Arbeitskraft des Unternehmers. Nachfolgend stellen wir Ihnen Vorteile der jeweiligen Formen vor, wenn Sie eine Kapitalgesellschaft in der Scheiz gründen möchten.
1. Die Aktiengesellschaft
Aktiengesellschaften sind juristische Personen und somit selbstständig rechtsfähig. Sie besitzt eine eigene Firmierung und ein im Voraus festgelegtes Grundkapital, dass in Teilbeträge aufgeteilt wird.
Alle grundsätzlichen Formalien werden in den Statuten geregelt. Diese müssen bei der Gründung notariell beglaubigt werden. Durch Eintragung ins Handelsregister entsteht das Unternehmen. Das Grundkapital muss mindestens 100.000 CHF betragen und zum Zeitpunkt der Gründung zur Hälfte liberiert sein. Die Haftung der Aktionäre ist auf ihre Einlage beschränkt. Sie sind nicht zur Geschäftsführung verpflichtet.
Organtechnisch ist die Aktiengesellschaft in eine Aktionärs-Generalversammlung, einen leitenden Verwaltungsrat und eine Revisionsstelle als Kontrolle aufgeteilt. Die Führung des Unternehmens kann an einen Dritten übergeben werden.
2. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
GmbHs sind, wie Aktiengesellschaften, juristische Personen, die selbstständig rechtsfähig sind. Ihr Stammkapital ist ebenfalls im Voraus festgelegt und die Anteilseigner haben dieses zum Zeitpunkt der Gründung voll zu liberieren. Es beträgt mindestens 20.000 CHF und bildet die Haftungssumme der Gesellschafter. Die Gesellschaft entsteht durch Eintragung ins Handelsregister mit notariell beglaubigten Statuten.
Organe sind die Gesellschafterversammlung, die Geschäftsführung, die auch durch Dritte ausgeübt werden kann, und die Revisionsstelle.
Somit liegen die Hauptvorteile der beiden Formen, also einer Kapitalgesellschaft in der Schweiz bei der beschränkten Haftung und der Geschäftsführungsfähigkeit durch Dritte. Sie hat den Vorteil, dass ein Kapitalgesellschaft auch nach dem Tod des Gründers weiter besteht. Hauptunterschied zwischen Aktiengesellschaft und GmbH ist die Anzahl der Eigenkapitalgeber, da diese bei GmbHs in der Regel limitiert ist.